Bei Kenntniserlangung eines strafrechtlich relevanten Sachverhaltes überprüft die Polizei im Auftrage der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren , ob ein hinreichender Tatverdacht gegen einen Beschuldigten besteht. Die Strafverfolgungsbehörden sind hierbei auch verpflichtet entlastende Umstände zu ermitteln.
Ermittlungsmaßnahmen sind insbesondere
Die Strafverfolgungsbehörden sind bei zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat verpflichtet Ermittlungen aufzunehmen.
Sofern die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen von einen hinreichenden Tatverdacht ausgeht, erfolgt eine Anklage oder ein Strafbefehl.
Beschuldigtenvernehmung - keine Aussage ohne Akteneinsicht !
Im Ermittlungsverfahren werden die Weichen für den Ausgang des strafrechtlichen Verfahrens gelegt. Unbedachte Äußerungen können hierbei erheblich nachteilige Folgen haben. Insbesondere ist der Beschuldigte einer Straftat nicht verpflichtet sich zur Sache zu äußern und hat ein umfassendes Schweigerecht !
Kontaktieren Sie mich daher unverzüglich bei Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung bzw. Zusendung eines Beschuldigtenvernehmungsbogen. Erfahrungsgemäß reden sich Beschuldigte - ohne rechtlichen Beistand - um "Kopf und Kragen" ohne dies zu bemerken.
Einstellungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren
Im Ermittlungsverfahren besteht die Möglichkeit aus verschiedenen Gesichtspunkten auf eine Einstellung und damit Beendigung des Strafverfahrens hinzuwirken ohne das es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Kontaktieren Sie mich daher so früh möglich, damit ich auf eine Einstellung hinarbeiten kann. Die wichtigsten Einstellungsmöglichkeiten sind:
Kontaktieren Sie mich für eine Ersteinschätzung