Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch.
Der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls hat für die Ausfallzeit seines verunfallten Fahrzeugs ein Wahlrecht zwischen Nutzungsausfall oder einen Mietwagen.
Erfahrungsgemäß kommt es bei der Anmietung von Mietwagen häufig zu Problemen, die letztendlich dazu führen, dass der Geschädigte auf Kosten sitzen bleibt. Um dies zu Vermeiden sollten Sie bei der Anmietung auf folgende Grundsätze achten:
Aufgrund der Vielzahl von Problematiken raten wir dazu, statt eines Mietwagens einen Nutzungsausfall für die Ausfallzeit geltend zu machen. Sofern eine Anmietung eines Mietwagens unabdingbar ist, sollten Sie unbedingt einen Mietwagen unter der Klasse Ihres Fahrzeugs anmieten und das Mietfahrzeug schnellstmöglich zurückgeben.
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