Mietwagen

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Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch. 


  • Lassen Sie sich nicht auf Spielchen der gegnerischen Versicherung ein. Die Versicherung ist nicht Ihr Freund sondern Ihr Gegner !
  • Die Beauftragung eines unabhängigen Rechtsanwalts ist für Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls kostenlos!


Der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls hat für die Ausfallzeit seines verunfallten Fahrzeugs ein Wahlrecht zwischen Nutzungsausfall oder einen Mietwagen.


Erfahrungsgemäß kommt es bei der Anmietung von Mietwagen häufig zu Problemen, die letztendlich dazu führen, dass der Geschädigte auf Kosten sitzen bleibt. Um dies zu Vermeiden sollten Sie bei der Anmietung auf folgende Grundsätze achten:


  • Vorsicht bei Anmietung eines Mietwagens zum Unfallersatztarif ! Die Autovermieter berechnen einen erheblich teureren Unfallersatztarif, der mit einem vermeintlich höheren Verwaltungsaufwand begründet wird. Da die gegnerische Haftpflichtversicherung lediglich den normalen Mietwagentarif zahlen wird, wird der Autovermieter den Differenzbetrag von Ihnen fordern. Der Autovermieter ist jedoch dazu verpflichtet, den Geschädigten vor Anmietung darüber aufzuklären, dass die gegnerische Haftpflicht die Kosten ggfs. nicht im vollen Umfang ausgleichen wird.


  • Schadensminderungspflicht  Der Geschädigte kann nur insofern die Kosten für die Anmietung eines Mietwagens verlangen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf. Der Geschädigte muss von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs den günstigsten Tarif wählen und kann grundsätzlich nur diesen erstattet verlangen. In Notsituationen ist die Einholung von Vergleichsangeboten jedoch entbehrlich.


  • Erforderlichkeit Die Anmietung eines Mietwagens muss erforderlich sein. Dies kann bei nur geringem Fahrbedarf unter 20 km pro Tag nicht der Fall  sein. 

Aufgrund der Vielzahl von Problematiken raten wir dazu, statt eines Mietwagens einen Nutzungsausfall für die Ausfallzeit geltend zu machen. Sofern eine Anmietung eines Mietwagens unabdingbar ist, sollten Sie unbedingt einen Mietwagen unter der Klasse Ihres Fahrzeugs anmieten und das Mietfahrzeug schnellstmöglich zurückgeben.

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