Im Verkehrsrecht berate und vertrete ich Geschädigte bei einem Unfall. Ich setze Ihre Schadensersatz - und Schmerzensgeldansprüche gegen die gegnerische Versicherung durch.
Bei Unfällen bei denen eine Mithaftung in Betracht kommt, kann es vorteilhaft sein eine kombinierte Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vorzunehmen.
Hierbei übernimmt die Kaskoversicherung bzw. die gegnerisiche Haftpflichtversicherung folgende Positionen:
Kaskoversicherung übernimmt 100 % des Fahrzeugschaden (abzgl. Selbstbeteiligung)
Haftpflichtversicherung übernimmt 100 % der quotenbevorrechtigten Positionen (alle Positionen die das "Blech berühren")
Haftpflichtversicherung übernimmt nach Haftungsquote
Die Abrechnung nach dem Grundsatz des Quotenvorrechts ist oftmals nicht bekannt und kann Sie im Einzelfall viel Geld kosten. Sofern eine Mithaftung in Betracht kommt und eine Vollkaskoversicherung besteht, sollte daher eine Abrechnung auf Grundlage des Quotenvorrechts berücksichtigt werden!
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