Quotenvorrecht
Bei Unfällen bei denen eine Mithaftung in Betracht kommt, kann es vorteilhaft sein eine kombinierte Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vorzunehmen.
Hierbei übernimmt die Kaskoversicherung bzw. die gegnerisiche Haftpflichtversicherung folgende Positionen:
Kaskoversicherung übernimmt 100 % des Fahrzeugschaden (abzgl. Selbstbeteiligung)
- Reparaturschaden
- Wiederbeschaffungswert (bei einem Totalschaden
Haftpflichtversicherung übernimmt 100 % der quotenbevorrechtigten Positionen (alle Positionen die das "Blech berühren")
- Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Selbstbeteiligung
- Abschleppkosten
Haftpflichtversicherung übernimmt nach Haftungsquote
- Mietwagen
- Nutzungsausfall
- Auslagenpauschale
- Schmerzensgeld
- Rückstufungsschaden
- Anwaltskosten
Die Abrechnung nach dem Grundsatz des Quotenvorrechts ist oftmals nicht bekannt und kann Sie im Einzelfall viel Geld kosten. Sofern eine Mithaftung in Betracht kommt und eine Vollkaskoversicherung besteht, sollte daher eine Abrechnung auf Grundlage des Quotenvorrechts berücksichtigt werden!