Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer


Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!


  • Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell!
  • Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
  • Erst nach Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
  • Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht!
Blutalkoholkonzentration Strafe Punkte Fahrverbot
0,3 Promille (relative Fahruntüchtigkeit) + alkoholbedingte Ausfallerscheinungen Trunken­heit im Verkehr (§ 316 StGB) Freiheitsstrafe oder Geldstrafe 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
mehr als 0,5 Promille - erster Alkoholverstoß 528,50 € 2 1 Monat
- zweiter Alkohol­verstoß 1053,50 € 2 3 Monate
- dritter Alkoholverstöße 1578,50 € 2 3 Monate
ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) Ausfallerscheinung nicht erforderlich Trunken­heit im Verkehr (§ 316 StGB) Freiheitsstrafe oder Geldstrafe 3 Entziehung der Fahrerlaubnis

Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein für die im Bußgeldbescheid angegebene Dauer in amtliche Verwahrung gegeben. Nach Ablauf des Fahrverbots gelangt der Führerschein wieder in den Besitz des Betroffenen. Im Gegensatz hierzu wird der Führerschein bei der Entziehung der Fahrerlaubnis vernichtet. Für die Dauer der im Urteil oder Strafbefehl angegebenen Sperrfrist ist die Fahrerlaubnisbehörde angewiesen keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis muss der Führerschein also nach Ablauf der Sperrfirst neu beantragt werden.

MPU - Medizinisch-Psychologische Untersuchung 


ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille ist neben einem Strafverfahren und dem Entzug der Fahrerlaubnis die Beibringung einer MPU vor Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zwingend vorgeschrieben.

Alkoholverstoß in der Probezeit



  • Bei Verstoß gegen die 0,0 Promille Regel für Fahranfänger liegt ein A-Verstoß vor, wonach die Probezeit auf 4 Jahre verlängert wird und ein Aufbauseminar besucht werden muss
  • liegen drei A-Verstöße vor, kommt es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis

Was kann ich bei einem Alkoholverstoß für Sie tun ?


  • Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt eines Bußgeldbescheids
  • Ich werde Akteneinsicht für Sie beantragen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen
  • Ich werde die den Alkoholtest auf Fehler prüfen
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