Anklage

Anklage


Geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht begründen, wird sie Anklage erheben.  Die Anklageschrift wird von der Staatsanwaltschaft an das Gericht zur Prüfung geschickt und das sog. Zwischenverfahren wird eröffnet. Sofern Sie nicht auf die Anklage reagieren, werden Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung bekommen, wo Sie sich als Angeklagter für den vorgeworfenen Sachverhalt verantworten müssen. 


Was kann ich bei Erhalt einer Anklage für Sie tun ?


  • Grundsätzlich haben Sie nach Zustellung der Anklage drei Wochen Zeit um Einwende gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzubringen. Kontaktieren Sie mich daher unverzüglich bei Erhalt einer Anklageschrift.
  • Ich werde zunächst Akteneinsicht bei Gericht beantragen.
  • Ich werde die in der Ermittlungsakte befindlichen Zeugenaussagen, Fotos, Skizzen und Äußerungen, die Sie ggfs. am Tatort ggü. den Polizeibeamten getätigt haben - auch hier haben Sie ein umfassendes Schweigerecht ! - auswerten.
  • Die Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte werde ich mit Ihnen besprechen und die weitere Verteidigungsstrategie zusammen mit Ihnen festlegen.
  • Regelmäßig werde ich - in Abstimmung mit Ihnen - auf eine Nichtzulassung des Hauptverfahrens hinwirken, so dass es nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt. 

Pflichtverteidigung


Ggfs. wird Ihnen mit Zustellung der Anklageschrift die Möglichkeit eröffnet einen sog. Pflichtverteidiger zu benennen. Sofern Sie hierauf nicht reagieren, wird Ihnen vom Gericht "irgendein" Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Kontaktieren Sie mich daher so früh wie möglich.

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