Rotlichtverstoß
Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!
- Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell!
- Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
- Erst nach Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
- Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht!
Rotlichtverstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
ohne Gefährdung | 118,50 | 1 | - |
mit Gefährdung | 228,50 € | 2 | 1 Monat |
mit Sachbeschädigung | 268,50 € | 2 | 1 Monat |
länger als 1 Sek. ohne Gefährdung | 228,50 € | 2 | 1 Monat |
länger als 1 Sek. mit Gefährdung | 348,50 € | 2 | 1 Monat |
länger als 1 Sek. mit Sachbeschädigung | 388,50 € | 2 | 1 Monat |
Jeder zweite Bußgeldbescheid ist falsch! Wir lassen den Bußgeldbescheid durch einen anerkannten technischen Sachverständigen prüfen.
Rotlichtverstoß in der Probezeit
- Rotlichtverstöße in der Probezeit werden als A-Delikte gewertet
- Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
- Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (bei Nichtbesuch droht Entzug der Fahrerlaubnis)
Was kann ich bei einem Rotlichtverstoß für Sie tun ?
- Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt eine Bußgeldbescheid!
- Ich werde Akteneinsicht für Sie beantragen und Einspruch einlegen
- Ich werde auf eine Einstellung bei der Verwaltungsbehörde/ Gericht hinwirken