Handy am Steuer

Handy am Steuer


Kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, wenn Sie eine Anhörung oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Sofern nicht fristgemäß Einspruch eingelegt wird, ist eine Überprüfung nicht mehr möglich!


  • Jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Akzeptieren Sie einen Bußgeldbescheid daher nicht vorschnell!
  • Wie im Strafrecht gilt auch bei Bußgeldsachen: Keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht!
  • Erst nach Akteneinsicht, lässt sich die Ordnungsmäßigkeit von Messungen und Feststellungen überprüfen
  • Als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit haben Sie ein Schweigerecht!
Handy am Steuer benutzt Strafe Punkte Fahrverbot
ohne Gefährdung 128,50 € 1 -
mit Gefährdung 178,50 € 2 1 Monat
mit Sachbeschädigung 228,50 € 2 1 Monat
beim Fahrradfahren 83,50 €

Der Fahrer darf jegliches elektronisches Kommunikations­gerät nur dann während der Fahrt benutzen, wenn

  • das Gerät weder aufgenommen noch in den Händen gehalten wird und
  • zur Bedienung und Nutzung nur ein kurzer Blick auf das Gerät erfolgt oder
  • der Wagen steht und der Motor voll­ständig abge­schaltet ist (nicht Start-Stopp Betrieb)


Das bloße Halten eines Handys (etwa Aufheben oder Umlagern eines runtergefallenen Handys) stellt nach überwiegender Rechtsprechung keine verbotene Nutzung dar, vgl. OLG Hamm, Az. 4 RBs 30/19; OLG Oldenburg, Az. 2 Ss (OWi) 102/19; OLG Celle, Az. 3 Ss (OWi) 8/19).

Handyverstoß in der Probezeit


  • Handyverstöße in der Probezeit werden als A-Delikte gewertet
  • Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert
  • Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (bei Nichtbesuch droht Entzug der Fahrerlaubnis)


weitere Informationen zum Thema Handyverstoß finden sie hier

Was kann ich bei einem Handyverstoß für Sie tun ?


  • Kontaktieren Sie mich sofort bei Erhalt eine Bußgeldbescheid
  • Ich werde Akteneinsicht für Sie beantragen und Einspruch einlegen
  • Ich werde auf eine Einstellung bei der Verwaltungsbehörde/ Gericht hinwirken


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