Kurzarbeit
dient der Überbrückung einer schlechten wirtschaftlichen Auftragslage durch vorübergehender Verringerung der Arbeitszeit. Beim
Kurzarbeitergeld
handelt es sich um eine
Lohnersatzleistung, die von der Arbeitsagentur für die Dauer der
Kurzarbeit
gezahlt wird. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % des Nettolohns. Arbeitnehmer mit Kindern erhalten 67 % des Nettolohns.
Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld
Ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Kurzarbeit
kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden. Für die wirksame Anordnung von
Kurzarbeit
ist eine Vereinbarung aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder
Arbeitsvertrag
erforderlich. Andernfalls behält der Arbeitnehmer seinen vollen
Lohnanspruch
gegen den Arbeitgeber!
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